03.02.2010, 00:15
Hi,
wandeln bedeutet einen Kauf rückgängig machen. Geht also immer dann, wenn der gekaufte Gegenstand innerhalb der Gewährleistung Mängel aufweist, die nicht behoben werden können. Mal einfach ausgedrückt.
Bei Bj. 07 schwer vorstellbar, ausser gebraucht gekauft mit aktueller Garantie.
Sollte nun gewandelt werden (das geht nur mit dem Verkäufer, nicht mit dem Hersteller), muss man sich die Nutzung gegen rechnen lassen. Heisst, die gefahrenen km seit Kauf werden mit z. Bsp. 50 Cent multipliziert und vom zu erstattenden Kaufpreis abgezogen. Ist in der Regel nicht prickelnd.
Der andere Fall wäre eine mangelhafte Fehlerbeseitigung im Rahmen eines Reparaturauftrages. Da bleibt dann nur die Geltendmachung von Schadensersatz.
Kurz und Schlecht: Einen Motor kann man nicht wandeln (ausser man hat in gekauft, s. o.)
wandeln bedeutet einen Kauf rückgängig machen. Geht also immer dann, wenn der gekaufte Gegenstand innerhalb der Gewährleistung Mängel aufweist, die nicht behoben werden können. Mal einfach ausgedrückt.
Bei Bj. 07 schwer vorstellbar, ausser gebraucht gekauft mit aktueller Garantie.
Sollte nun gewandelt werden (das geht nur mit dem Verkäufer, nicht mit dem Hersteller), muss man sich die Nutzung gegen rechnen lassen. Heisst, die gefahrenen km seit Kauf werden mit z. Bsp. 50 Cent multipliziert und vom zu erstattenden Kaufpreis abgezogen. Ist in der Regel nicht prickelnd.
Der andere Fall wäre eine mangelhafte Fehlerbeseitigung im Rahmen eines Reparaturauftrages. Da bleibt dann nur die Geltendmachung von Schadensersatz.
Kurz und Schlecht: Einen Motor kann man nicht wandeln (ausser man hat in gekauft, s. o.)
ich habe so lange so viel mit so wenig versucht, dass ich jetzt in der Lage bin, fast alles mit fast nichts zu bewerkstelligen