03.02.2010, 11:09
Also Rechtlich hast du nach §437 BGB die Möglichkeit der Nacherfüllung(§439), zurücktreten vom Vertrag darfst du wenn eine zweite erfolgslose Reparatur vonstatten gegangen ist(§440).
Aber einen neuen Motor einfordern kannst du rechtlich nicht, es ist dem Verkäufer frei gegeben ob der Motor repariert wird oder ersetzt wird....
Aber das ist halt nur die rechtliche Seite....Bei Rücktritt musst du dann natürlich noch den Wertverlust ausgleichen...
Kannst eigentlich nur auf Vernunft und kulanz hoffen, alles andere bringt dir keinen Spaß und du wirst wohl nie wieder Kunde bei Mini/BMW sein...
Aber einen neuen Motor einfordern kannst du rechtlich nicht, es ist dem Verkäufer frei gegeben ob der Motor repariert wird oder ersetzt wird....
Aber das ist halt nur die rechtliche Seite....Bei Rücktritt musst du dann natürlich noch den Wertverlust ausgleichen...
Kannst eigentlich nur auf Vernunft und kulanz hoffen, alles andere bringt dir keinen Spaß und du wirst wohl nie wieder Kunde bei Mini/BMW sein...
Wenn du dich mit dem Teufel einlässt, veränderst du nicht den Teufel, der Teufel verändert dich