03.02.2010, 14:40
perdi schrieb:Hi,
... Heisst, die gefahrenen km seit Kauf werden mit z. Bsp. 50 Cent multipliziert und vom zu erstattenden Kaufpreis abgezogen. ...
also diese Berechnung ist definitiv nicht richtig, dass würde ja bedeuten das bei einem KM Stand von 50.000 25.000 € abgezogen würden.
Wir haben vor Jahren einmal einen Wagen gewandelt und da wurde (soweit ich mich erinnere) pro 1000 gefahrenen KM 0,62 % in Abzug gebracht. Alles also in einem sehr überschaubaren Bereich , allerdings wurde das Fahrzeug auch im 2. Jahr innerhalb der Garantie/Gewährleistung gewandelt und es lief vollkommen problemlos - ohne Rechtsanwalt etc. ab.