04.02.2010, 15:33
CuperWörkz schrieb:Aber wenn in der ABE steht, dass ein Lenkwinkelbegrenzer /-anschalg eingebaut
werden muss, dann muss das doch wohl auch so sein, oder?
Kann es sein, dass ihr den Lenkwinkelbegrenzer eventuell schon eingebaut habt,
da die Felgen zu Beginn drauf waren?
1. Schau in deine Fahrzeugpapiere. Wenn dort die 18 Zöller erwähnt sind, kannst du sie ohne Änderungen und Abnahme beim TÜV montieren.
2. Du meinst das Gutachten und nicht eine ABE. Eine ABE würde bedeuten, dass du die Zubehörteile ohne technische Abnahme und Änderungen am Fahrzeug montieren darfst.
Vergleiche einfach die aufgeführten Betriebserlaubnisnummern in dem Gutachten mit dem Feld K in deiner Zulassungsbescheinigung Teil I (Schein) ob das Gutachten überhaupt für deinen MINI gültig ist.
Wenn es für deinen MINI gültig ist und die 18 Zöller nicht im Schein aufgeführt sind, musst du dich an die Auflagen des Gutachtens halten und den Lenkanschlag montieren.
![[Bild: sigpic3250.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic3250.gif)