22.09.2004, 18:43
Soweit ich weiss darf die Rechnung höchstens 10% vom mündlichen
Kostenvoranschlag abweichen. Und wenns ein "Händler ihres Vertrauens"
sein soll, hätten die anrufen können bzw. bei dem Preisunterschied MÜSSEN! Ich glaub ich hätte den ohne zu zögern auf die
Theke
wenn die mir so eine rechnung präsentiert hätten.
gruss
@ Rat : feine Sig
Kostenvoranschlag abweichen. Und wenns ein "Händler ihres Vertrauens"
sein soll, hätten die anrufen können bzw. bei dem Preisunterschied MÜSSEN! Ich glaub ich hätte den ohne zu zögern auf die
Theke

gruss
@ Rat : feine Sig
