12.02.2010, 22:37
Guinevere schrieb:nein tut sie nicht, nur wenn du dem Hauseigentümer Fahrlässigkeit nachweisen kannst !
90 % aller solcher Fälle werden abgeschmettert ! Und da ich irgendwie noch mit dem Hauseigentümer verheiratet bin, auf meinem angepachtetem Grund und Boden stand ..... müßte ich mir fast selbst nachweisen das ich fahrlässig war !
Mir bleibt wirklich nix erspart !
Das ist doch einfach, schau doch in Deinen Pachtvertrag, ob da alle Pflichten und die Haftung vom Eigentümer auf den Pächter/Mieter abgewälzt wurden
