13.02.2010, 13:58
Bastl schrieb:
das mit der Privathaftpflicht gefällt mir gar nicht. Das ist (vorausgesetzt die Schilderung aus Post Nr.1 ist korrekt) Versicherungsbetrug, oder die Privathaftpflicht lehnt bei korrekter Schadenschilderung die Regulierung ab. Solltest man an einer falsche Darstellung mitwirken, könnten auch für den eigentlich Geschädigten unangenehme Konsequenzen drohen. Bevor man sich auf diese Variante einlässt, würde ich den Schaden direkt bei der KFZ Versicherung des Unfallgegners melden.
Im Grunde läuft so ein Schaden immer über die Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Kfz-Haftpflichtversicherung wird dann jedoch hingehen und die Privathaftpflichtversicherung der Frau in Regress nehmen.
Es gibt jedoch mittlerweile Versicherungen auf dem Markt, welche solche Schäden auch über die Privathaftpflichtversicherung abdecken um unnötige Höherstufungen in der Kfz-Haftpflichtversicherung zu vermeiden. Es kann sich also auch in diesem Fall um eine solche Deckung handeln, so dass wir hier in keinster Weise einen Versicherungsbetrug vorliegen haben.