17.02.2014, 13:41
Liebi schrieb:Dem Vernehmen nach liegt es auch in Deutschland wohl im Ermessen des Parkraumüberwachungsorganes die Verwendung einer nicht dieser Vorgabe entsprechende Parkscheibe zu akzeptieren sofern diese gut ablesbar ist - entschließt sich das Parkraumüberwachungsorgan aufgrund einer nicht der Vorgabe entsprechenden Parkscheibe ein Knöllchen zu verteilen, so kann man sich dagegen mit der Behauptung, die nicht der Vorschrift entsprechende Parkscheibe sei korrekt gestellt und gut ablesbar gewesen, NICHT wehren.
So isses.
Habe vor 2 Monaten noch 20€ gezahlt, weil ich auf einen A5-Zettel einfach fett die Ankunftszeit geschrieben hatte. Früher war das mal OK.
Jetzt hängt es von den Kommunen ab, ob die das tolerieren. Herten toleriert es nicht, so viel kann ich bestätigen

Und ein Anruf bei der Rechtschutzversicherung ergab dann auch: Keine Chance.
Es geht halt nicht um den Parkraum, sondern die Optimierung der Einnahmen.