22.02.2010, 13:40
Bei der Gewährleistung handelt es sich um eine gesetzliche Verpflichtung und bei der Garantie um eine freiwillige vertragliche Leistung. Der Umfang der Gewährleistung, die ein Verkäufer für das verkaufte Produkt leisten muss, ist gesetzlich vorgegeben.
Dies ist bei der Garantie anders. Eine Garantie kann über und unter den gesetzlichen Verpflichtungen der Gewährleistung liegen. Häufig liegt sie unter den gesetzlichen Verpflichtungen (Bsp.: Der Verkäufer bezahlt im Garantiefall nur die Ersatzteile oder den Reparaturlohn, den "Rest" muss der Käufer selbst tragen.).
Weiterhin kann in den Garantiebedingungen ausgeschlossen werden, dass diese auf einen Dritten übergeht ,z.B. beim Verkauf des Gegenstandes.
Dies ist bei der Garantie anders. Eine Garantie kann über und unter den gesetzlichen Verpflichtungen der Gewährleistung liegen. Häufig liegt sie unter den gesetzlichen Verpflichtungen (Bsp.: Der Verkäufer bezahlt im Garantiefall nur die Ersatzteile oder den Reparaturlohn, den "Rest" muss der Käufer selbst tragen.).
Weiterhin kann in den Garantiebedingungen ausgeschlossen werden, dass diese auf einen Dritten übergeht ,z.B. beim Verkauf des Gegenstandes.
