24.02.2010, 19:58
Okay, ich habe mich dann mal bei mir selbst schlau gemacht 
Die meisten Versicherer handhaben es immernoch nach der 7 Jahre-Regel.
Es gibt aber, wie immer, Abweichungen.
Wikipedia hat mir hier die Arbeit abgenommen und alles "wissenswerte" niedergeschrieben.

Die meisten Versicherer handhaben es immernoch nach der 7 Jahre-Regel.
Es gibt aber, wie immer, Abweichungen.
Wikipedia hat mir hier die Arbeit abgenommen und alles "wissenswerte" niedergeschrieben.
Zitat:Jedoch für alle Unterbrechungsregelungen interessant: Selbst wenn man bei einem Versicherer war, der z. B. die Rabatte löscht oder zumindest schlechter stellt, kann man eventuell bei einem anderen Versicherer durch Vorlage der Vorversicherungspolice unter Umständen eine bessere Einstufung erreichen.Und genau so ist es
- Versicherungsunterbrechungen von bis zu sechs Monaten werden so behandelt, als wenn sie nicht stattgefunden hätten. Es erfolgt demnach bei Wiederinkraftsetzung eine Einstufung, als hätte keine Unterbrechung stattgefunden.
- Bei mehr als sechs Monaten bis zu zwölf Monaten führt dies zu einem Stillstand des SF-Rabattes. Bei Wiederinkraftsetzung wird, sofern kein Schaden berücksichtigt werden muss, der Vertrag wieder in den gleichen SF-Rabatt eingestuft.
- Bei mehr als zwölf Monaten bis sieben Jahren gibt es unterschiedliche Regelungen, die von Versicherer zu Versicherer abweichen können. So verschlechtert sich teilweise der SF-Rabatt pro Jahr – andererseits führt dies ebenfalls „nur“ zu einem Stillstand des SF-Rabattes.
- Bei mehr als sieben Jahren ist wiederum vom jeweiligen Versicherer abhängig, ob:
- alle Rabatte gelöscht werden
- der SF-Rabatt „nur“ stillgelegt wird. Die Wiederaufnahme eines stillgelegten SF-Rabattes ist jedoch, in der Regel, nur unter Vorlage folgender Nachweise möglich:
- Die Fahrerlaubnis sollte ununterbrochen bestanden haben
- Eine Vorversicherung muss nachgewiesen werden. (Frühere Versicherungspolice)
