11.03.2010, 10:30
Du kannst bereits jetzt beim Zentralruf der Autoversicherer anrufen und mit dem Kennzeichen des "Unfall"gegners die Versicherung von ihm erfragen. Da du ein Recht hast deinen Schaden direkt beim Versicherer geltend zu machen, würde ich das auch schon tun. Du musst also nicht erst über den Fahrer bzw. Halter des anderen Fahrzeuges gehen um an die Versicherung zu kommen.
Die Versicherung wird dann auch bei der Polizei anfragen und auf die Ermittlungsakte warten, aber somit ist der Fall dort schon bekannt und du musst nicht noch ewig warten.
Ob es Unfallflucht war, ist halt noch parallel zu betrachten. Der Unfall als solcher kann der Versicherung direkt gemeldet werden. Da brauchst du auch keine Unfallmitteilung oder Ähnliches von der Polizei. Ob es Unfallflucht war ist dann für die Versicherung relevant, damit diese den Fahrer in Regress nehmen kann.
Folgender Ablauf:
1. Du meldest den Schaden beim Versicherer
2. Versicherer fordert Ermittlungsakte an
2a. Versicherer fordert Schadenschilderung, etc. von dir sowie vom Versicherungsnehmer an
2b. Versicherer erfragt Zeugen und deren Aussagen
3. Versicherer reguliert den Schaden oder lehnt den Schaden im ab
Die Versicherung wird dann auch bei der Polizei anfragen und auf die Ermittlungsakte warten, aber somit ist der Fall dort schon bekannt und du musst nicht noch ewig warten.
Ob es Unfallflucht war, ist halt noch parallel zu betrachten. Der Unfall als solcher kann der Versicherung direkt gemeldet werden. Da brauchst du auch keine Unfallmitteilung oder Ähnliches von der Polizei. Ob es Unfallflucht war ist dann für die Versicherung relevant, damit diese den Fahrer in Regress nehmen kann.
Folgender Ablauf:
1. Du meldest den Schaden beim Versicherer
2. Versicherer fordert Ermittlungsakte an
2a. Versicherer fordert Schadenschilderung, etc. von dir sowie vom Versicherungsnehmer an
2b. Versicherer erfragt Zeugen und deren Aussagen
3. Versicherer reguliert den Schaden oder lehnt den Schaden im ab