15.04.2010, 22:40
2mD schrieb:da gehts drumm das man nicht alles glauben soll was irgendwo geschrieben steht sondern im zweifelsfall en gericht entscheiden muss wer recht bekommt.
Ich sehe Recht beschäftigt euch. Meines Wissens ist dies ein Urteil zum Thema Recht und Gesetz i.S.d. Art 20 GG. Stichwort Rechtsstaatprinzip. Die Rechtssprechung bringt damit zum Ausdruck, dass geschriebene Gesetze zwar generell aber nicht unbedingt auch mit Recht gleichzusetzen sind.
Zur Zeit beschäftigt mich Zivilrecht auch ius civile genannt. Was kann wer von wem woraus verlangen

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