19.04.2010, 09:29
Eins vorweg: Was Du unterschrieben hast, ist kein Vertrag, sondern lediglich ein Antrag.
Durch die Änderungen der VVG-Reform ist es in der Regel so (die Versicherer haben leider unterschiedliche Möglichkeiten), dass der Versicherungsschein, den Du auf Grund Deines Antrags zugeschickt bekommst, wiederum ein Angebot ist, dass Du durch Zahlung des Beitrags annehmen bzw. dem Du innerhalb von vier Wochen widersprechen kannst.
Danach wird der Vertrag wirksam. Auf Abweichungen zwischen Antrag und Versicherungsschein, muß der Versicherer üblicherweise hinweisen, aber auch sind die unterschiedlichen Durchführungswege zu bedenken.
Wenn Du widersprichts, mußt Du möglicherweise noch ein Teilprämie für den Versichten Zeitraum bezahlen.
Auf jeden Fall solltest Du vor dem Widerspruch einen anderen Antrag unterschirben in der Tasche haben. Versicherungsschutz besteht üblicherweise ab Antragstellung, spätestens ab Anmeldung beim StVA.
Meld Dich mal bei CooperChris, der kann Dir sicher weiterhelfen.
Durch die Änderungen der VVG-Reform ist es in der Regel so (die Versicherer haben leider unterschiedliche Möglichkeiten), dass der Versicherungsschein, den Du auf Grund Deines Antrags zugeschickt bekommst, wiederum ein Angebot ist, dass Du durch Zahlung des Beitrags annehmen bzw. dem Du innerhalb von vier Wochen widersprechen kannst.
Danach wird der Vertrag wirksam. Auf Abweichungen zwischen Antrag und Versicherungsschein, muß der Versicherer üblicherweise hinweisen, aber auch sind die unterschiedlichen Durchführungswege zu bedenken.
Wenn Du widersprichts, mußt Du möglicherweise noch ein Teilprämie für den Versichten Zeitraum bezahlen.
Auf jeden Fall solltest Du vor dem Widerspruch einen anderen Antrag unterschirben in der Tasche haben. Versicherungsschutz besteht üblicherweise ab Antragstellung, spätestens ab Anmeldung beim StVA.
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