20.04.2010, 18:25
Miniholic schrieb:äh... wo steht denn das? Hierwird das nämlich def. anders gehandhabt
schau mal auf spiegel online und wühl dich mal durch das Vulkan in Island Thema durch...
http://www.spiegel.de/thema/vulkane_in_island/
Der Arbeitgeber kann dich nicht zwingen, Urlaub zu nehmen...
Andererseits ist es so, dass der Arbeitnehmer für die rechtzeitige Anreise zum Arbeitsbeginn verantwortlich ist und der arbeitgeber die versäumte Zeit entweder mit einem Gleitzeitkonto verrechnen oder als unbezahlte Abwesenheit verbuchen kann...
![[Bild: sigpic3250.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic3250.gif)