20.04.2010, 20:56
Scotty schrieb:Du kannst auch nach Gutachten abrechnen, allerdings bekommt ihr dann nur den netto-Betrag erstattet, also ohne Meerschweinsteuer...
Genau das hatten wir auch vor,aber die gegnerische Versicherung sagt dazu Nein mit der Begründung das Fahrzeug ist geleast und muss repariert werden.
Normalerweiße dürfte ihnen das doch schnuppe sein oder?