20.04.2010, 21:07
Paddylicious schrieb:Genau das hatten wir auch vor,aber die gegnerische Versicherung sagt dazu Nein mit der Begründung das Fahrzeug ist geleast und muss repariert werden.
Normalerweiße dürfte ihnen das doch schnuppe sein oder?

Bei Leasing ist der Eigentümer des Fahrzeugs der Leasinggeber, also die die Leasinggesellschaft...Im Zweifel solltet ihr mal einen Blick in den Leasingvertrag werfen oder bei der Leasinggesellschaft anrufen...
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