27.03.2014, 09:37
Juhu
, hab' im letzten Jahr bereits 2 oder 3 Krankentage wegen der Kurzen in Anspruch genommen, wobei das Gehalt für die Fehltage zur Pflege des kranken Kindes dafür von der KK übernommen wird, das allerdings nicht in voller Höhe, sondern nur anteilig ... damit fehlt dann immer ein bisserl im Geldsäckl. 
Wo kann ich meine Bestellungen aufgeben und wie machen wir das mit dem Versand?

Bastl schrieb:Vertraglich ausgeschlossen ist das meines Wissens nicht
ist bei euch der Anspruch gem §616 BGB arbeits- oder tarifvertraglich ausgeschlossen worden? Wenn nicht, habt ihr einen vertraglich Anspruch auf Fortzahlung des Gehaltes in voller Höhe gegenüber dem Arbeitgeber (Jeweils 10 Tage p.a.)


cremi schrieb:alle paar Monate ist Großkochtag. eigentlich sind´s sogar vier Kilo: 2 Kilo Hack plus 2 Kilo passierte Tomaten.
Achja: und ´n Kilo Gulasch


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