06.10.2004, 15:31
so, als steuerpirat kann ich zumindest mal den steuerrechtlichen teil für alle mit nem d im kennzeichen erläutern:
eine steuerbefreiung zu erlangen, auf basis falscher werte (sprich beim kaltstart nicht die euro4 norm zu erfüllen!), ist eine leichtfertige steuerverkürzung! sprich die steuer muss nachbezahlt werden!
jedoch wird das finanzamt keine schwierigkeiten haben, dem halter nachzuweisen, das hier vorsatz und keine leichtfertigkeit vorliegt! somit wären wir weg von der verkürzung hin zur hinterziehung! dies bedeutet folgerichtig, es kommt zu einer gerichtsverhandlung und vorstrafe bei verurteilung! dies hätte zur folge, dass nicht nur die steuer nachzuzahlen wäre, sonder der selbe betrag noch als strafe oben drauf kommt, sowie ein zins von 1% pro monat! sprich das kann sich schnell summieren!
(das ist der worst case!!! aber bei erwischen, sehr wahrscheinlich!)
eine steuerbefreiung zu erlangen, auf basis falscher werte (sprich beim kaltstart nicht die euro4 norm zu erfüllen!), ist eine leichtfertige steuerverkürzung! sprich die steuer muss nachbezahlt werden!
jedoch wird das finanzamt keine schwierigkeiten haben, dem halter nachzuweisen, das hier vorsatz und keine leichtfertigkeit vorliegt! somit wären wir weg von der verkürzung hin zur hinterziehung! dies bedeutet folgerichtig, es kommt zu einer gerichtsverhandlung und vorstrafe bei verurteilung! dies hätte zur folge, dass nicht nur die steuer nachzuzahlen wäre, sonder der selbe betrag noch als strafe oben drauf kommt, sowie ein zins von 1% pro monat! sprich das kann sich schnell summieren!
(das ist der worst case!!! aber bei erwischen, sehr wahrscheinlich!)
Warnhinweis: Wenn Frau mal schweigt, sollte Mann sie keinesfalls unterbrechen!!!!