11.05.2010, 21:07
Boxy schrieb:Ich würde es auch über den Chef versuchen.
Ist echt zum Kotzen die heutige Zahlungsmoral einiger Zeitgenossen.
Das könnte sogar nach hinten los gehen!
Dann hätte der Gegner sogar etwas gegen dich in der Hand!
Wer sagt da das du berechtigt bist zu solch einer Forderung?
Außerdem darf er Chef ohne Lohnpfändung nichts vom Gehalt einbehalten. Er muss den kpl. Lohn/Gehalt aubezahlen
Das mit dem Chef war auch weniger gedacht, um durch ihn das Geld "einzutreiben", sondern lediglich um dem Fall etwas mehr "dynamik" zu verpassen

Schließlich interessieren sich Chefs (sofern sie nicht gerade vom selben menschlichen Kaliber sind) doch recht häufig für die Probleme ihrer Mitarbeiter, vorallem wenn diese "Machenschaften" auch noch ganz offensichtlich über die geschäftliche Adresse abgewickelt werden....
