26.03.2014, 11:51

La Tatü schrieb:Aber bei dem "Kranken"geld, was man da bekommt, machen wir lieber auf Urlaub oder Gleitzeit... und 10 Tage sind auch schnell aufgebraucht. Wir haben erst März.ist bei euch der Anspruch gem §616 BGB arbeits- oder tarifvertraglich ausgeschlossen worden? Wenn nicht, habt ihr einen vertraglich Anspruch auf Fortzahlung des Gehaltes in voller Höhe gegenüber dem Arbeitgeber (Jeweils 10 Tage p.a.)
cremi schrieb:der Witz an der Sache ist: bei Krankenhausaufenthalten der Knirpse gibt´s keinen gelben Schein für die Eltern.hmm....
Da musste dann Urlaub oder Gleitzeit entnehmen
