30.05.2010, 11:31
seiko08 schrieb:Du musst Reifen bzw. die Reifengröße nicht unbedingt im Fahrzeugschein eintragen lassen! Musst schauen was auf deinem Tüv-Bericht steht.Die Reifen nicht, aber die Felgen (wenn sie keine ABE haben), natürlich schon
Reifen laufen meistens nach §19(3) STVZO und müssen dementsprechend nicht sofort bei der Zulassungstelle eingetragen werden sondern nur bei nächster Gelegenheit. Bei manchen steht auch nicht zwingend notwendig!
Vom Tüv müssten sie aber geprüft werden!
