06.01.2013, 09:46
Baraka schrieb:Die Geschichte wann man Nebelscheinwerfer verwenden darf ist nicht das Thema dieser Diskussion, aber da hier scheinbar wirklich viel Unwissenheit und/oder Halbwissen existiert noch einmal den genauen (von mir bereits vorher zitierten) Text:
Bleibt die Frage, was genau bedeutet "erhebliche Sichtbehinderung"?
Wie von Dir behauptet darf sicher nicht jede Geschwindigkeit gefahren werden, wenn erhebliche Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schnee herrscht. Das wäre nämlich grob fahrlässig (u.U. wegen überhöhter Geschwindigkeit).
Nebelscheinwerfer bedeuten immer eine gewisse Blendungsgefahr für den Gegenverkehr.
Ich will hier auch keine Diskussion starten "was ist eine erhebliche Sichtbehinderung".
Meine Kernaussage und für meine Entscheidung sie zu bestellen (oder nicht) ist "ich habe sie nie vermisst".
Am Ende eine persönliche Einschätzung.
Eben nicht. Der Vorteil an NSW in Verbindung mit Xenon und adaptivem Kurvenlicht ist, dass gerade bei schlechter Sicht der Hauptscheinwerfer von der Lichtautomatik mit eingeschaltetem NSW nach unten und zur Seite gefahren wird. Man sieht bei Regen / Schneefall einfach mehr und blendet nicht den Gegenverkehr.
Man kauft kein Auto mit über 200 PS ohne Licht am Fahrrad, das ist m.E. nach schon fast fahrlässig. Die Xenon-Vorschaltgeräte wiegen keine 5 Kilo, die Brenner sind federleicht und die Nebelscheinwerfer hast du sowieso mit am Start. Ob da nun eine Birne rein kommt oder nicht, macht auch keine 5 Kilogramm aus.
Wenn du Gewicht sparen willst, dann mach leichte Felgen drauf und verzichte auf Gimmicks wie Harman Kardon, Schiebedach und Ledersportsitze. Das macht 100 mal mehr aus als das richtige Licht am Auto und ist nicht sicherheitsrelevant.
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