20.06.2010, 12:00
Mini-CoopS-Max schrieb:mein Mini (neuwagen) hatte nach 1 1/2 jahren über 10 wekstattbesuche...
Das hatte ich schon nach einem 3/4 Jahr


Allerdings ist für eine Wandlung oder wenn man es fachmännisch ausdrückt "Rückabwicklung des Kaufvertrages" nicht die Anzahl verschiedener Werkstattbesuch ausschlaggebend.
Vielmehr muss der dritte Reparaturversuch bei demselben Problem fehlgeschlagen sein. Erst dann hast du rechtlich gesehen die Möglichkeit einer Wandlung.