23.06.2010, 11:42
onlyMINI schrieb:Vielmehr muss der dritte Reparaturversuch bei demselben Problem fehlgeschlagen sein. Erst dann hast du rechtlich gesehen die Möglichkeit einer Wandlung.
Ich habe schon Urteile gesehen, bei dem Gerichte auch bei drei unterschiedlichen erheblichen Mängeln einer Wandlung zugestimmt haben.
Entscheidend war wohl auch das Ergebnis vom Mangel für den Kunden, nämlich dass das Auto dreimal nicht mehr fuhr.