23.06.2010, 13:28
Bei solchen Fällen sollte man vor Allem mal schauen, ob man in der Teilkasko eine Selbstbeteiligung vereinbart hat. Wenn das nämlich nicht der Fall ist, kann man die Schäden immer schön an die Versicherung weiterleiten. Glasbruch fällt unter Teilkasko was bei einer Regulierung keine Höherstufung nachsich zieht.