24.06.2010, 18:00
JayJay schrieb:Das Fahrzeug hat also gravierende Mängel.
Doch auch das hat der Händler mir verschwiegen... Ist nicht allein dies ein Grund, den Wagen zurückzugeben?
Ja, das ist tatsächlich ein Grund für dei Rückabwicklung eines Kaufvertrages. Du solltest den Händler darauf ansprechen und definitiv auf eine Rückgabe des Fahrzeugs und eine Rückerstattung des Kaufpreises drängen. Wenn das nicht klappt, solltest du dich von einem Anwalt beraten lassen oder wenn es ein Innungsbetrieb ist, kannst du auch die Kfz-Innung oder die Schiedsstelle Handwerkskammer einschalten.
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