29.06.2010, 09:54
Wenn sich in den letzten Jahren nichts geändert hat, dann muss der Verkäufer dich unaufgefordert über die Unfälle vor dem Kauf informieren. Das ist ein gravierender Mangel den er verschwiegen hat! Daraus kannst du auch die Rückabwicklung des Kaufvertrags ableiten. Das sollte in jedem Fall ein Anwalt vornehmen. Der Anwalt soll den Händler ja nicht verklagen, sondern nur deine Rechte durchsetzen, die Fristen wahren, und und und. Da braucht man also kein schlechtes Gewissen haben, wenn man zum Anwalt geht.
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