18.10.2004, 20:35
Slotcar schrieb:Hallo,
Du kannst den Wagen wandeln oder Du setzt dem Händler eine Frist zur Nachbesserung (was dann besser schon ein Rechtsanwalt machen sollte).
Eine Nachbesserung wäre wahrscheinlich schwierig b.z.w. für BMW zu teuer. Dies würde Dir somit wahrscheinlich eine Summe im 4stelligen Bereich einbringen.
Kurzum, ich würde Dir empfehlen, diese Sachen einem Anwalt in die Hand zu geben.
Gruss von
slotcar
Wobei eben der Händler oder BMW eines der beiden Rechte (Nachbesserung oder Wandlung) ablehnen können, wenn es unverhältmismäßig hohe Kosten verursachen würde. Daher käme hier nur Wandlung in Frage.
Patrick