18.10.2004, 21:25
Du hast ein Auto mit einer bestimmten Eigenschaft bestellt und vertraglich zugesichert bekommen. Deinem Auto fehlt nun diese Eigenschaft. Diese hat einen bestimmten Wert. Dieser Wert oder die Eigenschaft steht Dir zu.
Zur Wertermittlung muss ein Kostenvoranschlag eigeholt werden. Zuvor muss allerdings die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben sein.
Wenn die Nachbesserung abgelehnt wird oder die Frist verstreicht, kommt der Kostenvoranschlag zum Tragen.
Würde aber für das Ganze, wie schon gesagt, einen Anwalt einschalten.
Hier wäre eine Rechtschutzversicherung praktisch - hast Du eine?
Du musst Dir vorher überlegen, ob Du auf Wandlung oder Nachbesserung (Geld) gehst.
Vielleicht ist auch eine Nachbesserung möglich - kann ich mir aber nicht vorstellen. Das wird zu teuer sein.
slotcar
Zur Wertermittlung muss ein Kostenvoranschlag eigeholt werden. Zuvor muss allerdings die Möglichkeit der Nachbesserung gegeben sein.
Wenn die Nachbesserung abgelehnt wird oder die Frist verstreicht, kommt der Kostenvoranschlag zum Tragen.
Würde aber für das Ganze, wie schon gesagt, einen Anwalt einschalten.
Hier wäre eine Rechtschutzversicherung praktisch - hast Du eine?
Du musst Dir vorher überlegen, ob Du auf Wandlung oder Nachbesserung (Geld) gehst.
Vielleicht ist auch eine Nachbesserung möglich - kann ich mir aber nicht vorstellen. Das wird zu teuer sein.
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