18.10.2004, 21:31
Hi,
nochmal zur Erklärung. Das ist das neue Schuldrechrt, dass seit 2002 gilt.
Vorrangig hast Du bei einer mangelhaften Sache nur zwei Rechte, Nachbesserung oder Wandlung.
Lehnt dies z. B. der Verkäufer ab oder bleiben zwei Nachbesserungsversuche erfolglos, kannst Du nachrrangig vom Kaufvertrag zurücktreten oder auch eine Preisminderung verlangen.
Selbstverständlich kann man sich auch vorher auf eine Preisminderung verständigen.
Das gilt aber nur für Deutschland. Hast Du denn das Auto bei einem deutschen Händler gekauft?
Gruß
Patrick
nochmal zur Erklärung. Das ist das neue Schuldrechrt, dass seit 2002 gilt.
Vorrangig hast Du bei einer mangelhaften Sache nur zwei Rechte, Nachbesserung oder Wandlung.
Lehnt dies z. B. der Verkäufer ab oder bleiben zwei Nachbesserungsversuche erfolglos, kannst Du nachrrangig vom Kaufvertrag zurücktreten oder auch eine Preisminderung verlangen.
Selbstverständlich kann man sich auch vorher auf eine Preisminderung verständigen.
Das gilt aber nur für Deutschland. Hast Du denn das Auto bei einem deutschen Händler gekauft?
Gruß
Patrick