14.07.2010, 09:39
Fahrspass schrieb:Ein Grund mehr dass Du den Unterschied zwischen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen kennen solltest, aber Du sollst ja nur lächeln und winken ...hier geht's um patentanmeldungen und die einreichung und aufrechterhaltung selbiger beim patentamt ... wüßte nicht, was das mit erfüllung zu tun hat

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