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omufflon schrieb:Eher ne Situation wo Worte gegenüber einem verbrecherichen Versicherungsvertreter gefallen sind...und das aufgrund meiner Aufgebrachtheit auch noch als Beweis auf einen Anrufbeantworter 

Über den Geisteszustand zum Zeitpunkt der, ähm, Dokumentation lasse ich mich jetzt mal nicht aus.............. Es geht also letztlich um die Höhe der Geldstrafe.....

Ruf ihn an, entschuldige Dich und plädiere auf (geistige) Unzurechnungsfähigkeit
in Folge erhöhten Alkoholgenusses
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