06.08.2010, 09:29
PiEFi schrieb:+ 1 Jahr überhängefrist.zumindest gab es die noch 2009. ich hatte dann noch mitbekommen, dass sie die überhängefrist abschaffen wollen aber die drei jahre beibehalten wollen.
da ich aber seit anfang 2009 das problem nicht mehr mitverfolge, kann es schon wieder anders sein.
aber sicher ist sicher.
Ja Überhangsfrist kannte ich auch...das heißt aber nicht, das wenn in der Zeit ein Vertoß dazukommt, dass die anderen Punkte dann nicht verschwinden...die laufen nur im Hintergrund

Aber egal...Susanne muss langsam fahren

" Einfach Scharf"
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![[Bild: schaaf.gif]](http://studip.uni-halle.de/pictures/smile/schaaf.gif)
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