06.08.2010, 11:35
Missis@ schrieb:vielleicht kann ja die orangefarbene rennleitung mal licht ins dunkel bringen...
Ohne den Sachverhalt genau verfolgt zu haben.
Punkte baust du bei rechtskräftigen Owis bzw Straftaten auf.
In deinem Fall stelle ich fest, dass es eine Owi war.
Demnach werden deine Punkte nach 2 Jahren gelöscht (Im Sinne von werden nicht mehr angerechnet). Beginn der 2 Jahre ist das Datum des Tages an dem der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Wie oben schon erwähnt werden die Punkte dann von der einen Owi 3 Jahre lang gespeichert. Sammelst du in den ersten 2 Jahren (Tilgungsfrist) weitere Punkte wegen einer 2. Owi beispielsweise so werden die ersten Punkte nicht tilgungsreif. Beideutet dass deine Punkte der ersten Owi erst mit Wegfall der Tilgungsfrist der Punkte der 2. Owi nichtig werden. Die 5 Jahresfrist spielt für dich daher keine Rolle.