09.08.2010, 14:56
Nicht direkt, aber man könnte dir sicher einen Strick raus drehen, falls es zum Unfall kommen sollte - vor allem, wenn der Unfallgegner Schuld hat.
Ich könnte mir gut vorstellen, dass es bei der Beleuchtung so ausgelegt werden KÖNNTE, dass der Unfallgegner geblendet wurde.
Je nachdem, wie clever der gegnerische Anwalt ist.
Deswegen wäre ich gerade bei solchen Sachen etwas vorsichtig.
Ich weiß leider nicht genau, was in den Fällen passiert, wenn sich bei einem Kasko- oder Haftpflichtschaden kein direkter Zusammenhang zur Beleuchtung herstellen lässt...ob da immer der Versicherungsschutz weg ist, kA
Ich könnte mir gut vorstellen, dass es bei der Beleuchtung so ausgelegt werden KÖNNTE, dass der Unfallgegner geblendet wurde.
Je nachdem, wie clever der gegnerische Anwalt ist.
Deswegen wäre ich gerade bei solchen Sachen etwas vorsichtig.
Ich weiß leider nicht genau, was in den Fällen passiert, wenn sich bei einem Kasko- oder Haftpflichtschaden kein direkter Zusammenhang zur Beleuchtung herstellen lässt...ob da immer der Versicherungsschutz weg ist, kA

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