11.08.2010, 09:40
Guinevere schrieb:nein, aber man darf den Frühstückspreis nicht mehr selbst bestimmen, er muß 20 % vom Übernachtungspreis hoch sein ..... bei z.B. 60,00 € Übernachtung müßte ich ich 12,00 € Frühstück berechnen ...... das zahlt mir keiner ... das können die vergessen ! so ein sche....
musst Du denn überhaupt das Frühstück separat ausweisen? Ach ja, muss ja wegen des unterschiedlichen Mehrwertsteuersatzes - oder

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