12.08.2010, 11:29
Guinevere schrieb:Himbeeren !!!!
dette, was du neulich mal gepostet hast, lässt mir keine ruhe (frühstück muss 20% des Übernachtungspreises sein). Lass dir das noch einmal genau erklären, es kann ja nicht sein, dass der gesetzgeber einen preis vorschreibt, ohne eine leistung zu definieren (z. B. 12 Euro für ein Frühstuck mit Brot, Marmelade und Margarine geht ja nun mal gar nicht). Kann es sein, dass dein steuerberater meint, dass du ein pauschales Business Package neben dem Übernachtungspreis auf der Rechnung ausweisen sollst und nicht mehr einen Einzelpreis für ein Frühstück? Das Business Package beinhaltet dann z. B. Internet, Frühstück, Parkplatz in einem pauschalen Preis und der Reisende muss lediglich 4,80 Euro fürs Frühstück abziehen, wird das Frühstück separat ausgewiesen (und kostet z. B. 10 Euro), muss er die 10 Euro abziehen.
Schulligung, wenn mich das so beschäftigt ....................
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