07.09.2010, 08:49
Tati76 schrieb:na du kennst dich ja ausOch, ich hatte mal einen Dozenten in BGB (ehemaliger Richter an einem Landgericht) dem ich mal eine Frage nicht beantworten konnte und darauf die Gegenfrage stellte, ob ich ihn für befangen erklären könnte. Auf sein "Warum?" entgegnete ich dann, daß ich in der Zwischenzeit bis zur Klärung sicherlich Zeit finden könnte, mich mit der Thematik eingehend zu beschäftigen um ihm dann Antwort geben zu können.
Das hat ihm so gut gefallen, daß er das dann sogar unter Klausuren geschrieben hat


Triple is funny - Double makes the money