13.09.2010, 11:29
TheBlueCooper schrieb:Man will schlicht und einfach die Graumarktgeschäfte von unauthrorisierten Wiederverkäufern verhindern!
Zwei Punkte sind daran nicht offensichtlich:
1. Warum ist es ein Graumarktgeschäft, wenn jemand ein Auto kauft und es dann weiterverkauft? Ich kann mir ja auch als in D wohnender Mensch ein Auto kaufen und es dann in D oder im EU-Ausland weiterverkaufen. Das hat nix mit Graumarkt zu tun.
2. Selbst wenn 1. ein Problem darstellen würde, wäre es ja völlig i. O., wenn BMW in den Vertrag reinschreiben würde, dass es unzulässig ist, das Auto innerhalb von x Monaten nach Kauf weiterzuverkaufen. (So geschehen, als ich ohne Wohnsitz in D meinen Mini in D gekauft und anschliessend exportiert habe. Damals war x = 4.)
TheBlueCooper schrieb:Es gibt bei BMW eine Online-Liste mit den "Händlern" und deren Verbindungen / Kunden. Und an diese Liste muss man sich als Händler gemäß Händlervertrag halten.
Die Liste habe ich nicht verstanden. Woran konkret muss sich der Händler halten?
TheBlueCooper schrieb:Letztendlich schützt die Liste die Händler, auch wenn ein kurzfristiges Geschäft vielleicht durch die Lappen geht.
An der Schutzwirkung besteht kein Zweifel

TheBlueCooper schrieb:Übrigens ist das alsolut Rechts-Konform!!
Hast Du über den Smiley hinausgehende belastbare Quellen für diese (gewagte) Aussage
