13.09.2010, 13:20
Ben schrieb:Zwei Punkte sind daran nicht offensichtlich:
1. Warum ist es ein Graumarktgeschäft, wenn jemand ein Auto kauft und es dann weiterverkauft? Ich kann mir ja auch als in D wohnender Mensch ein Auto kaufen und es dann in D oder im EU-Ausland weiterverkaufen. Das hat nix mit Graumarkt zu tun.
Es geht um die Exklusivrechte eines Markenhändlers! Wozu soll er Unsummen in sein Autohaus stecken, um die Herstellervorgaben zu gewährleisten, wenn dann jeder Hans und Frantz meint, als Händler auf schnellem Wege tätg sein zu können...??
2. Selbst wenn 1. ein Problem darstellen würde, wäre es ja völlig i. O., wenn BMW in den Vertrag reinschreiben würde, dass es unzulässig ist, das Auto innerhalb von x Monaten nach Kauf weiterzuverkaufen. (So geschehen, als ich ohne Wohnsitz in D meinen Mini in D gekauft und anschliessend exportiert habe. Damals war x = 4.)
Richtig! Wird sogar zusätzlich gemacht! Als Neuwagen-Käufer verpflichtet man sich, das Auto mindestens 4 Monate zu halten!
Bei Sonderrabatten (Schwerbehinderte, Journalisten, Fahrschule o.Ä. ) haben sogar längere Haltedauern!
Die Liste habe ich nicht verstanden. Woran konkret muss sich der Händler halten?
Der Händler hat über das Online-Tool die anfragenden Händler zu prüfen. Dazu hat er sich mit dem Händlervertrag verpflichtet. Steht er oder einer seiner Vebindungen/Kunden auf der Liste, darf man ihm oder seiner Verbindung/Kunde kein Auto verkaufen. Fertig!
An der Schutzwirkung besteht kein Zweifel.
Hast Du über den Smiley hinausgehende belastbare Quellen für diese (gewagte) Aussage?
Klar, den Händlervertrag. Die Aussage ist nicht gewagt, sondern Realität! Der Händlervertrag ist voller Paragraphen. Zu dem sichern sich die Hersteller nach gültigem (EU-)Recht ab, keine Sorge...
Bye bye MINI.
![[Bild: sigpic616.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic616.gif)
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davorsteht und Angst hat, es aufzuschließen." Walter Röhrl