13.09.2010, 13:39
TheBlueCooper schrieb:Es geht um die Exklusivrechte eines Markenhändlers! Wozu soll er Unsummen in sein Autohaus stecken, um die Herstellervorgaben zu gewährleisten, wenn dann jeder Hans und Frantz meint, als Händler auf schnellem Wege tätg sein zu können...??
Das ist eine andere Frage und hat mit dem, was man gemeinhin unter einem "Graumarkt" versteht, nichts zu tun.
TheBlueCooper schrieb:Klar, den Händlervertrag. Die Aussage ist nicht gewagt, sondern Realität! Der Händlervertrag ist voller Paragraphen.
Wer schließt den Händlervertrag ab? Ich spekuliere: BMW (oder Vertreter) und der Händler. Damit ist der Vertrag nicht das, was man als "belastbare" Quelle für Deine Aussage (dass das Verhalten seitens BMW rechtens ist) ansieht.
TheBlueCooper schrieb:Zu dem sichern sich die Hersteller nach gültigem (EU-)Recht ab, keine Sorge...
Da habe ich eben schon (begründete) Sorge, s. http://www.autobild.de/artikel/europaeis...43037.html
Kurzum ein Zitat aus o. g. Link: "Nach geltendem Recht können Verbraucher ihre Autos in der EU kaufen, wo sie wollen", sagte der Sprecher von EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti.
Damit wir uns hier richtig verstehen:
Ich habe volles Verständnis dafür, dass Ihr als Händler Geld verdienen möchtet, das ist in unserer Marktwirtschaft die zentrale Triebfeder jedes Firmeninhabers.
Ich wehre mich allerdings dagegen, dass man den Leuten das Ihnen zustehende Recht (s. Link oben) verweigert (seitens BMW) und abspricht (seitens ...).

Jeder, der bei seinem Händler um die Ecke kaufen will (was ja unbestreitbare Vorteile hat), sollte das tun können. Und jeder, der lieber im EU-Ausland kauft, soll eben auch das tun können, da es nach Recht und Gesetz zulässig ist.
Eigentlich ist es schier unglaublich, dass VW 90 Millionen Euro Strafe für genau das Verhalten, das BMW hier an den Tag legt, zahlen musste, und es BMW kein Stück davon abbringt weiter so zu handeln. Ein wie gesagt recht schäbiges Verständnis unseres Rechtsstaats.