14.10.2010, 07:12
PLAYLIFE schrieb:Wenn klar ist, dass du das "Unfallopfer" und nicht der Verursacher bist, dann steht dir ein Anwalt auf Kosten der gegnerischen Versicherung zu.
Aber nur wenn Du recht bekommst. Hier geht es ja nicht mehr um die Klärung des Unfallhergangs und der Schuldfrage sondern um die Ansprüche die aus dem wohl unstritigen Schadenverlauf her hast.
@Scherbes:
Es gibt zwei Gutachten und ich kann verstehen, dass Du die 500 Euro gerne hättest, aber Du kannst nicht zwingend davon ausgehen, dass Dein Gutachter Recht hat.
Außer einen Anwalt einzuschalten (und möglicherweise auf den Kosten sitzen zu bleiben) bleibt Dir wohl nicht viel, außer vielleicht einen Vergleich anzustreben.
Aber ich befürchte die KraVAG wird kein großes Interesse haben sich darauf einzulassen. Da kannst Du schimpfen wie Du willst, aber auch die müssen zunächst mal im Interesse Ihrer Kunden die Schadenquote und damit ihre Prämien im nächsten Jahr so gering wie möglich halten. Wenn Dein KFZ-Versicherer anders handeln würde, wärst Du der erste der über die hohen Prämien schimpft.

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