14.10.2010, 07:25
Leider kann die gegnerische Versicherung die Wertminerung anzweifeln bzw. anfechten.
Du hast wirklich nur die Wahl dies durch einen Rechtsanwalt klären zu lassen. Die normale Rechtschutzversicherung (z.B. ADAC) übernimmt auch nicht die Kosten des Anwaltes, weil es sich um "Schadenersatzansprüche"...so nenne ich es mal handelt. Allerdings richten sich die Kosten des Anwaltes auch immer nach der Forderung...also 500,-€.
Kann also sein, dass der Anwalt wenn er gewinnt z.B. 300,-€ als "Verdienst" bekommt.
Sollte die gegnerische Versicherung Recht bekommen, hast du zusätzliche Kosten. Allerdings prüfe ob das Gutachten auch beschreibt, ob es sich bei deinem Auto auch um kein Unfallwagen handelt...das ist wichtig...sonst wäre die Ablehnung der Wertminderung nicht gerechtfertigt.
Du hast wirklich nur die Wahl dies durch einen Rechtsanwalt klären zu lassen. Die normale Rechtschutzversicherung (z.B. ADAC) übernimmt auch nicht die Kosten des Anwaltes, weil es sich um "Schadenersatzansprüche"...so nenne ich es mal handelt. Allerdings richten sich die Kosten des Anwaltes auch immer nach der Forderung...also 500,-€.
Kann also sein, dass der Anwalt wenn er gewinnt z.B. 300,-€ als "Verdienst" bekommt.
Sollte die gegnerische Versicherung Recht bekommen, hast du zusätzliche Kosten. Allerdings prüfe ob das Gutachten auch beschreibt, ob es sich bei deinem Auto auch um kein Unfallwagen handelt...das ist wichtig...sonst wäre die Ablehnung der Wertminderung nicht gerechtfertigt.
" Einfach Scharf"
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