14.10.2010, 10:02
Im RS, wenn du natürlich einen hast, ist im Verkehrsbereich der Schadenersatz mitversichert.
Bei 500 Euro wuerde ich in einem freundlichen aber bestimmenden Schreiben mit Fristsetzung der Kravag klarmachen, dass wenn die Wertminderung nicht ausbezahlt wird, die Angelegenheit an den Anwalt geht.
vg
thomas
Bei 500 Euro wuerde ich in einem freundlichen aber bestimmenden Schreiben mit Fristsetzung der Kravag klarmachen, dass wenn die Wertminderung nicht ausbezahlt wird, die Angelegenheit an den Anwalt geht.
vg
thomas