14.10.2010, 13:35
thowing schrieb:Bei 500 Euro wuerde ich in einem freundlichen aber bestimmenden Schreiben mit Fristsetzung der Kravag klarmachen, dass wenn die Wertminderung nicht ausbezahlt wird, die Angelegenheit an den Anwalt geht.
genau das werde ich jetzt erstmal machen. und ich fordere deren gutachten über mein gutachten ein. iwie bezweifel ich ja auch, ob die so etwas wirklich gemacht haben oder ob die das als standardspruch unter jedes schreiben setzen.
kenne zum glück noch einen anwalt der in diesem gebiet spezialisiert ist. vllt kann er mir ja noch weiterhelfen...