14.10.2010, 17:18
Ich mische mich jetzt mal als "Fachmann" ein, der jahrelang selbst als Rechtsanwalt tätig war.
1. Grundsätzlich ist es (außer vielleicht bei Bagatellschäden) auch bei geklärter Schuldfrage sinnvoll, von Anfang an einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Dieser rechnet seine Kosten dann mit der Gegenseite ab, da dessen Aufwendungen (bei der Abrechung nach RVG) als ersatzfähiger Schaden vom Schädiger zu tragen sind.
2. Anderes verhält es sich bei den Rechtsanwaltskosten, wenn man selbst eine Mitschuld am Unfall trägt. In diesem Fall werden auch diese Kosten im Verhältnis der jeweiligen "Schuldanteile" aufgeteilt.
3. Die Versicherungen sind in den letzten Jahren verstärkt dazu übergegangen, die Schadenshöhen der Geschädigten herunterzurechnen. Bekannte Beispiele sind die so genannten Stundenverrechnungssätze, verbunden mit dem Hinweis auf eine günstigere freie Werkstatt oder wie hier die Anzweiflung der festgestellten Wertminderung. Gerade hier hilft nur fachkundige juristische Unterstützung.
4. Ich gehe davon aus (ohne hierfür Gewähr zu geben), dass es sich vorliegend um einen solchen unter 3. beschriebenen Fall handelt. Der Erfahrung nach wird das Gericht Deinen Gutachter anhören und diesem dann folgen. Zu einem gerichtlichen Gutachten kommt es nur verhältnismäßig selten, da hier weitere Kosten entstehen, die letztlich der Unterliegende zahlen muss. Wenn Dein Gutachter richtig gerechnet hat, also kein Problem.
5. Ohne Einschaltung eines Anwalts bzw. des Gerichts aber gleichzeitig in Vorbereitung auf eine solche Auseinandersetzung rate ich Dir folgendes: Die Versicherung soll Dir ihr "Gutachten" bzw. ihre Argumente zusenden. Damit gehst Du zu Deinem Sachverständigen und bittest diesen, eine kurze Ergänzung zu verfassen, welche die Auffassung der Versicherung widerlegt. Gelegentlich machen die Sachverständigen dies umsonst, ansonsten werden sich die Kosten hierfür im Rahmen halten. Anschließend schickst Du die Stellungnahme des Sachverständigen nochmals an die Versicherung und setzt dieser eine Zahlunngsfrist verbunden mit dem Hinweis, dass Du nach Fristablauf einen Rechtsanwalt einschalten wirst mit der Folge, dass die Versicherung auch die Kosten dessen Inanspruchnahme zu zahlen hätte. Wenn dann kein Geld kommt, such Dir einen Anwalt.
6. Jedoch wirst Du es bei der Anwaltssuche möglicherweise nicht leicht haben. Denn der Anwalt verdient je nach Höhe des Streitwertes und den Großteil der Forderung hat die Versicherung schon bezahlt. Bei einem Streitwert von 500 EUR verdient der Anwalt etwas über 100 EUR, folglich ist der Unfall jetzt kein lohnenswerter Fall mehr für den Anwalt. Denn aus rein betriebswirtschaftlicher Sicht (Kosten Personal, Raum, etc.) wird er bei dieser Gebührenhöhe kaum mehr als eine halbe Stunde auf Deinen Fall verwenden können, es sei denn er hofft Dich künftig für Folgemandate gewinnen zu können. Auch aus dieser Erwägung heraus lohnt es sich, frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Hoffe Dir ein wenig geholfen zu haben. Versuche es also erstmal mit einer Stellungnahme Deines Gutachters zu den Argumenten der Versicherung.
Viel Erfolg, André
1. Grundsätzlich ist es (außer vielleicht bei Bagatellschäden) auch bei geklärter Schuldfrage sinnvoll, von Anfang an einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Dieser rechnet seine Kosten dann mit der Gegenseite ab, da dessen Aufwendungen (bei der Abrechung nach RVG) als ersatzfähiger Schaden vom Schädiger zu tragen sind.
2. Anderes verhält es sich bei den Rechtsanwaltskosten, wenn man selbst eine Mitschuld am Unfall trägt. In diesem Fall werden auch diese Kosten im Verhältnis der jeweiligen "Schuldanteile" aufgeteilt.
3. Die Versicherungen sind in den letzten Jahren verstärkt dazu übergegangen, die Schadenshöhen der Geschädigten herunterzurechnen. Bekannte Beispiele sind die so genannten Stundenverrechnungssätze, verbunden mit dem Hinweis auf eine günstigere freie Werkstatt oder wie hier die Anzweiflung der festgestellten Wertminderung. Gerade hier hilft nur fachkundige juristische Unterstützung.
4. Ich gehe davon aus (ohne hierfür Gewähr zu geben), dass es sich vorliegend um einen solchen unter 3. beschriebenen Fall handelt. Der Erfahrung nach wird das Gericht Deinen Gutachter anhören und diesem dann folgen. Zu einem gerichtlichen Gutachten kommt es nur verhältnismäßig selten, da hier weitere Kosten entstehen, die letztlich der Unterliegende zahlen muss. Wenn Dein Gutachter richtig gerechnet hat, also kein Problem.
5. Ohne Einschaltung eines Anwalts bzw. des Gerichts aber gleichzeitig in Vorbereitung auf eine solche Auseinandersetzung rate ich Dir folgendes: Die Versicherung soll Dir ihr "Gutachten" bzw. ihre Argumente zusenden. Damit gehst Du zu Deinem Sachverständigen und bittest diesen, eine kurze Ergänzung zu verfassen, welche die Auffassung der Versicherung widerlegt. Gelegentlich machen die Sachverständigen dies umsonst, ansonsten werden sich die Kosten hierfür im Rahmen halten. Anschließend schickst Du die Stellungnahme des Sachverständigen nochmals an die Versicherung und setzt dieser eine Zahlunngsfrist verbunden mit dem Hinweis, dass Du nach Fristablauf einen Rechtsanwalt einschalten wirst mit der Folge, dass die Versicherung auch die Kosten dessen Inanspruchnahme zu zahlen hätte. Wenn dann kein Geld kommt, such Dir einen Anwalt.
6. Jedoch wirst Du es bei der Anwaltssuche möglicherweise nicht leicht haben. Denn der Anwalt verdient je nach Höhe des Streitwertes und den Großteil der Forderung hat die Versicherung schon bezahlt. Bei einem Streitwert von 500 EUR verdient der Anwalt etwas über 100 EUR, folglich ist der Unfall jetzt kein lohnenswerter Fall mehr für den Anwalt. Denn aus rein betriebswirtschaftlicher Sicht (Kosten Personal, Raum, etc.) wird er bei dieser Gebührenhöhe kaum mehr als eine halbe Stunde auf Deinen Fall verwenden können, es sei denn er hofft Dich künftig für Folgemandate gewinnen zu können. Auch aus dieser Erwägung heraus lohnt es sich, frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Hoffe Dir ein wenig geholfen zu haben. Versuche es also erstmal mit einer Stellungnahme Deines Gutachters zu den Argumenten der Versicherung.
Viel Erfolg, André