14.10.2010, 18:01
@post # 4
.... die Rechtsschutz gewährt Kostendeckung für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, wozu auch die gerichtliche Durchsetzung gehört. Die Abwehr solcher Ansprüche hingegen ist ausgeschlossen (geregelt in ARB 4, Allgemeine Rechtsschutzbedingungen/Versicherungsvertragsgesetz)
.... die Rechtsschutz gewährt Kostendeckung für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, wozu auch die gerichtliche Durchsetzung gehört. Die Abwehr solcher Ansprüche hingegen ist ausgeschlossen (geregelt in ARB 4, Allgemeine Rechtsschutzbedingungen/Versicherungsvertragsgesetz)
safety fast