01.11.2010, 20:24
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Im Extremfall heißt dies zurückrüsten oder gar eine entsprechende "Vertragsstrafe" zu kassieren.[/QUOTE]
Das hätte für uns bedeutet, Fahrzeug wird nach Leasingende übernommen und bei einem anderen Händler in Zahlung gegeben.
Der Händler hätte somit ein Anschlussgeschäft und einen Kunden weniger.
Ich will damit auch nur sagen, dass man die Problematik bei Leasingende nicht verallgemeinern soll. Wenn man schon im Vorfeld einen guten Draht zum Händler hatte dann wird er auch beim Ende der Leasinglaufzeit kulanter sein.
Im Extremfall heißt dies zurückrüsten oder gar eine entsprechende "Vertragsstrafe" zu kassieren.[/QUOTE]
Das hätte für uns bedeutet, Fahrzeug wird nach Leasingende übernommen und bei einem anderen Händler in Zahlung gegeben.
Der Händler hätte somit ein Anschlussgeschäft und einen Kunden weniger.
Ich will damit auch nur sagen, dass man die Problematik bei Leasingende nicht verallgemeinern soll. Wenn man schon im Vorfeld einen guten Draht zum Händler hatte dann wird er auch beim Ende der Leasinglaufzeit kulanter sein.