01.11.2010, 21:02
DN-Mini schrieb:Das hätte für uns bedeutet, Fahrzeug wird nach Leasingende übernommen und bei einem anderen Händler in Zahlung gegeben.
Dafür mußt Du aber einen entsprechenden Finanzierungs-/Leasingvertrag unterzeichnet haben, der Dir das Kaufrecht einräumt

Letztendlich muß Jeder für sich sehen und entscheiden, welchen Vertrag er unterzeichnet hat.
Du hast aber 100% Recht, das Verhältnis zum Händler wird entscheidend sein bzgl. der Einigung.
Die Stunde des Siegers kommt für Jede(n) irgendwann 
