25.11.2010, 14:16
Fahrspass schrieb:Die Frage ist doch viel eher - Du hast das Thema ja aufmerksam verfolgt - ob und wieviel Dir der Händler noch für die abgezogenen Reifen gutschreiben kann, bei der gegebenen Gefahr, dass er die Reifen beim abziehen beschädigt.
Dies ist eben der springende Punkt. Es ist mitnichten eine Frage des Glücks, ob die Reifen beschädigt werden, sondern eine Frage der Fähigkeiten und Ausrüstung des Monteurs. Beides hat der Händler zu 100% in der Hand, abzgl. eines minimalen Restrisikos wie bei allen anderen Reifen auch.
Fahrspass schrieb:Mein Händler wollte das Risiko (sei der finanzielle Schaden oder das Risiko eines nicht sichtbar beschädigten Reifens) nicht eingehen. Das halte ich auch für nachvollziehbar ...
Wenn ein Händler (zu Recht) von den Fähigkeiten seines Hauses überzeugt ist, ist das nicht nachvollziehbar.
Um es deutlich zu sagen: Dein Beitrag, insbesondere Dein PDF sind sehr hilfreich, um die Leuten auf die lauernden Gefahren aufmerksam zu machen, sie rechtfertigen aber nicht, warum der Händler die Reifen nicht von einem NEUfahrzeug runternehmen kann.